Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Einleitung

Die Buchrain Apotheke in Offenbach – vertreten durch Dr. Bettina Fröstl e.K. – ist bemüht, ihre Web-Dienstleistungen im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: 

www.buchrain-apotheke.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.11.2025 erstellt und zuletzt am 05.12.2025 überprüft.
 
Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der EN 301 549, die unter anderem die Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 – Konformitätsstufe AA umfasst.
 
Für die oben genannte Website gilt:
 
  • Die Webseite ist derzeit mit den Anforderungen der EN 301 549 und des BFSG weitgehend vereinbar.
  • Es bestehen keine bekannten erheblichen Barrieren.

Nicht barrierefreie Inhalte

Nach der aktuellen Bewertung sind keine Barrieren bekannt. Falls dennoch Inhalte nicht vollständig barrierefrei sein sollten, können Sie uns dies jederzeit mitteilen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bewertung der Barrierefreiheit wurde durch eine interne Selbstbewertung anhand der Anforderungen der EN 301 549 sowie unterstützender automatisierter Testwerkzeuge durchgeführt.

Die Erklärung wird regelmäßig überprüft und aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben 

Sie haben Barrieren festgestellt oder Fragen zur Barrierefreiheit? Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.

Bitte teilen Sie uns mit:

  • auf welcher Seite bzw. bei welcher Funktion die Barriere auftritt
  • falls möglich: technische Details (Gerät, Browser, Assistenzsoftware)

Kontaktmöglichkeiten:

  • E-Mail: info@buchrain-apotheke.de *
  • Telefon: 069 – 983 401 25
  • Postanschrift: Dr. Bettina Fröstl e.K., Buchrain-Apotheke, Isenburgring 42, 63069 Offenbach

* Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung

Wir bemühen uns, Rückmeldungen innerhalb angemessener Fristen zu beantworten und erkannte Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten zu beheben.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer Meldung zur Barrierefreiheit nicht zufrieden sein, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle des Landes Hessen wenden. Diese unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen.

Marktüberwachungsbehörde

Für die Überwachung der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) im Bereich digitaler Produkte und Dienstleistungen ist die folgende Stelle zuständig:

MLBF – Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Telefon: 0391 – 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de